Garantien

Renger Schornsteinbau GmbH gewährleistet auf Materialien die Herstellergarantie und auf geleistete Arbeiten eine Gewährleistung von 5 Jahren.

Planung und Errichtung von Schornsteinen sind von besonderer Bedeutung und erfolgen nach DIN 18160 Teil 1 – Abgasanlagen Planung und Ausführung. Grundsätzliche Anforderungen an Feuerungsanlagen, Verbindungsstücken und Schornsteinen sind in der Landesbauverordnung LBO aufgeführt.

Sie regeln in sehr allgemeiner Art, in welchen Räumen Feuerstätten aufgestellt werden dürfen und wie Verbindungsstücke und Schornsteine zu erstellen sind und wird ergänzt und erläutert durch die Feuerverordnung FeuVO der Länder.

Die FeuVo präzisiert die sicherheitstechnischen Anforderungen an Feuerungsanlagen, besonders für Abgasanlagen sowie für Aufstellräume für Feuerstätten und Brennstofflagerung.

LBO und FeuVo werden durch einschlägige DIN-Normen und technischen Regeln ergänzt und behandeln jeweils für die einzelnen Gebiete festgeschriebenen Stand der Technik und runden somit die Bauvorschriften durch technische Anforderungen und Hinweise ab, die zur Errichtung funktionstüchtiger Anlagen zu beachten sind.

Erläuterung

LOB = Länder-Bauordnungen
FeuVo = Länder- Feuerungsverordnung
DIN 18160 Teil 1 = Abgasanlagen – Planung und Ausführung
EN 13384 = Berechnung von Schornsteinabmessungen
EN 13084 = Freistehende Schornsteine aus Stahl
ZVH-Richtlinien = Zentralverband Haustechnik e.V.
Bauaufsichtliche Zulassungen und Montagehinweise der Hersteller


Renger Schornsteinbau GmbH
Geschäftsführer: Stefanie Renger, Dirk Mahnkopf
30 Jahre Renger Schornsteinbau
Handwerkskammer Berlin, Blücherstr. 68; Betr. Nr.: 89806
Handelsregister: HRB96252B Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Ust-Ident-Nr.: DE 814268059
Steuer-Nr.: 37/490/30822